AGB_

Allgemeine Geschäftsbedingungen der License Distribution GmbH

1 Geltung der Bedingungen

  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der License Distribution GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der License Distribution GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die License Distribution GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der License Distribution GmbH gelten auch dann, wenn die License Distribution GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

   Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn LICENSE DISTRIBUTION GMBH sie schriftlich bestätigt.

 

2 Angebot und Vertragsschluss

    Angaben auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln der License Distribution GmbHstellen kein rechtlich verbindliches Vertragsangebot unsererseits dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein für den Vertragsabschluss verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.

Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

    Abbildungen, Artikelbeschreibungen und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
    Die Verkaufsangestellten der LICENSE DISTRIBUTION GMBH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
    Überschreitet ein Kunde durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist LICENSE DISTRIBUTION GMBH von ihrer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Vorauskasse Ware zu beziehen.
    Der Vertrag kommt zustande mit:
    License Distribution GmbH
    Schlossberg 1
    D-63860 Rothenbuch

3 Preise

    Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
    Die Angebote der LICENSE DISTRIBUTION GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
    Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
    Digitale Güter wie ESD Software, digitale Games und eBooks werden per E-Mail kostenlos versendet.
    Bei Retail Produkten werden weiterhin Verpackung, Umweltpauschale, Transportkosten, Maut und ggfs. Frachtversicherung, in Rechnung gestellt, falls der Kunde nicht SVS/RVS Selbstversicherer ist und dies schriftlich bestätigt hat.

 

4 Liefer- und Leistungszeit

    Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von LICENSE DISTRIBUTION GMBH durch Zulieferanten und Hersteller.
    Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die LICENSE DISTRIBUTION GMBH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der LICENSE DISTRIBUTION GMBH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhr-genehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der LICENSE DISTRIBUTION GMBH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen die LICENSE DISTRIBUTION GMBH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
    Der Kunde hat der License Distribution GmbH eine angemessene schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) zu gewähren, bevor der Kunden berechtigt ist vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die LICENSE DISTRIBUTION GMBH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
    Sofern die LICENSE DISTRIBUTION GMBH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der License Distribution GmbH.
    Die LICENSE DISTRIBUTION GMBH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.

    Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf der LICENSE DISTRIBUTION GMBH Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.

 

5 Liefermenge/ Fehllieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der LICENSE DISTRIBUTION GMBH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde bei versehentlich durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH ohne Bestellung des Kunden gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber LICENSE DISTRIBUTION GMBH anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von LICENSE DISTRIBUTION GMBH zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt diese als genehmigt, so dass der Kunde dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an LICENSE DISTRIBUTION GMBH zu zahlen.

 

7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der LICENSE DISTRIBUTION GMBH verlassen hat. Bei digitalen Gütern ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Zeitpunkt des Versands der Liefer E-Mail durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH. Falls der Versand sich ohne Verschulden der LICENSE DISTRIBUTION GMBH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

8 Mängelhaftung / Schadensersatz

    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von LICENSE DISTRIBUTION GMBH entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    LICENSE DISTRIBUTION GMBH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LICENSE DISTRIBUTION GMBH beruhen. Soweit LICENSE DISTRIBUTION GMBH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Die LICENSE DISTRIBUTION GMBH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die LICENSE DISTRIBUTION GMBH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzet; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der LICENSE DISTRIBUTION GMBH auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
    Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
    Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache LICENSE DISTRIBUTION GMBH zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde LICENSE DISTRIBUTION GMBH die Kosten für die Überprüfung des Gerätes bzw. Teiles einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.

 

9 Gesamthaftung

    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8.6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
    Soweit Schadensersatzhaftung gegenüber der LICENSE DISTRIBUTION GMBH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10 Besondere Bestimmungen für Software und andere digitale Produkte mit zeitlich beschränkten Nutzungsrechten

    Betrifft das Vertriebsrecht Software oder ein anderes digitales Produkt, dessen Nutzungsrecht zeitlich begrenzt ist (z.B. Subskriptionssoftware mit einer Jahreslizenz), bleibt die primäre Leistungspflicht der LICENSE DISTRIBUTION GMBH auf die einmalige Verschaffung des Vertriebsrechts für die Laufzeitlizenz beschränkt.
    Mit Ende der Laufzeit endet das Nutzungsrecht des End-Users. Der Kunde wird die End-User beim Weitervertrieb deutlich auf die zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts hinweisen.
    Sofern für Software oder andere digitale Produkte mit zeitlich beschränktem Nutzungsrecht keine speziellen Service Level Agreements gelten, die die Mängelrechte des Kunden regeln, erhält der Kunde für die Dauer des Nutzungsrechts des End- Users im Falle von unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln an der Software oder einem anderen digitalen Produkt.

Das Recht zur Minderung, sofern (i) der Mangel nicht unerheblich ist, (ii) der Mangel  unverzüglich anzeigt wird und (iii) eine angemessene Frist zur Fehlerbehebung verstrichen ist.

    Die LICENSE DISTRIBUTION GMBH haftet entsprechend der Rechtslage bei Software oder anderen digitalen Produkten mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht auch beim Vertrieb von Software und anderen digitalen Produkten mit zeitlich beschränkten Nutzungsrechten nicht für Schäden, die vom Hersteller oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden; die LICENSE DISTRIBUTION GMBH ist kein Erfüllungsgehilfe des Herstellers.
    Für eigenes Verschulden haftet die LICENSE DISTRIBUTION GMBH nach Maßgabe der Regelungen gemäß § 8. Eine Haftung auf Schadensersatz ohne Verschulden der LICENSE DISTRIBUTION GMBH auch für anfängliche Mängel ist danach ausgeschlossen.
    Software und andere digitale Produkte werden gemäß den Lizenzbestimmungen der Lieferanten bereitgestellt, deren Einhaltung der Kunde zusichert.

 

11 Rücksendung/Nacherfüllungsabwicklung

Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die LICENSE DISTRIBUTION GMBH oder, wenn vereinbart an den Lieferanten einzusenden bzw. anzuliefern.

Der Kunde ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. LICENSE DISTRIBUTION GMBH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH nicht übernommen.

 

12 Eigentumsvorbehalt

    Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die LICENSE DISTRIBUTION GMBH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden LICENSE DISTRIBUTION GMBH vom Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, die LICENSE DISTRIBUTION GMBH auf Verlangen des Kunden nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
    Die Ware bleibt Eigentum der LICENSE DISTRIBUTION GMBH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die LICENSE DISTRIBUTION GMBH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die LICENSE DISTRIBUTION GMBH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die LICENSE DISTRIBUTION GMBH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er der LICENSE DISTRIBUTION GMBH bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für LICENSE DISTRIBUTION GMBH. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber LICENSE DISTRIBUTION GMBH befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzuläs-sig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an LICENSE DISTRIBUTION GMBH ab. Er ist verpflichtet, die an LICENSE DISTRIBUTION GMBH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis LICENSE DISTRIBUTION GMBH ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der LICENSE DISTRIBUTION GMBH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die LICENSE DISTRIBUTION GMBH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
    Zu Sicherungszwecken erhält die LICENSE DISTRIBUTION GMBH Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen. Insbesondere erhält LICENSE DISTRIBUTION GMBH auf erstes Anfordern eine Debitoren-Saldenliste mit Kundenadressen.
    In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die LICENSE DISTRIBUTION GMBH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
    Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
    Die Abtretungen werden angenommen.

 

13 Zahlung

    Die Zahlungen sind entsprechend des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels fällig.

Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Vertragspartner LICENSE DISTRIBUTION GMBH ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:

Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/ „Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Abrechnung/ Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner im Zeitraum zwischen der Erstellung der Abrechnung/ Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften und/oder Korrekturbelege erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der Vertragspartner ist verpflichtet für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch LICENSE DISTRIBUTION GMBH eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Vertragspartner im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.

    Die Lieferung erfolgt bei digitalen Gütern Frei Haus per E-Mail, der Retail Produkten grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Kunden per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert werden.
    LICENSE DISTRIBUTION GMBH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist LICENSE DISTRIBUTION GMBH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LICENSE DISTRIBUTION GMBH über den Betrag verfügen kann.
    Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen ist LICENSE DISTRIBUTION GMBH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
    Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

 

14 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen LICENSE DISTRIBUTION GMBH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern LICENSE DISTRIBUTION GMBH der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die LICENSE DISTRIBUTION GMBH Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

 

15 Gewerbliche Schutzrechte

Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten.

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.

LICENSE DISTRIBUTION GMBH übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von LICENSE DISTRIBUTION GMBH vorgesehenen „Verkaufsland“ in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind.

 

18 Datenschutz und Datenspeicherung

    LICENSE DISTRIBUTION GMBH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
    Der Kunde ist einverstanden, dass LICENSE DISTRIBUTION GMBH zur Wahrung eigener Ansprüche sowie zur Einhaltung eigener Verpflichtungen, insbesondere auch im Projektgeschäft (Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft), das Recht hat, detaillierte Informationen über Mengen, Artikel, getätigte Umsätze sowie Name und Adresse des Kunden sowie des Endkunden an Hersteller im In- und Ausland zu liefern (Herstellerreporting).

 

19 Export

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

 

20 Anwendbares Recht

    Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der LICENSE DISTRIBUTION GMBH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand am Geschäftssitz von LICENSE DISTRIBUTION GMBH für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist der Geschäftssitz von LICENSE DISTRIBUTION GMBH Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

21 Werbung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma LICENSE DISTRIBUTION GMBH per E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.

 

Stand: Juni 2017